Leistungen

Grundpflege nach SGB XI

Die Intention unserer Grundpflege besteht darin, die pflegerische Versorgung eines Menschen vorübergehend oder dauerhaft im alltäglichen Leben bei den Grundverrichtungen zu unterstützen, damit Sie Ihr Leben besser bewältigen können. Die Pflege erfolgt stets unter den Vorgaben nach SGB XI.

Jeder Mensch von Jung bis Alt kann pflegebedürftig werden – teils für kurze Zeit, oder auch über einen längeren Zeitraum – durch einen Unfall, eine Krankheit oder altersbedingte Beschwerden.

Pflegebedürftige sind dann oft nicht mehr in der Lage, die eigene Körperpflege zu übernehmen: sich waschen, sich an- und ausziehen, essen und trinken oder zur Toilette gehen. Hochqualifiziertes Personal unterstützen den Pflegebedürftigen in dieser Situation im Rahmen der Grundpflege bei seinem Alltag, die für ihn zu großen Herausforderungen werden.

Behandlungspflege nach SGB V

Die medizinische Behandlungspflege ist Teil der häuslichen Pflege. Hierzu braucht es nach SGB V eine ärztliche Verordnung.

Die Behandlungspflege besteht aus einem Paket pflegerischen Maßnahmen, die von einem Arzt angeordnet und von geschulten Pflegekräften ausgeführt werden.

Die Behandlungspflege soll mit ihren Leistungen pflegebedürftige Personen bei der Heilung oder Verbesserung der Krankheit unterstützen oder dabei helfen, eine Verschlimmerung der Erkrankung zu verhindern. Teilweise wird Behandlungspflege auch angeordnet, um einem Krankenhausaufenthalt vorzubeugen.

Verhinderungspflege nach §39, Sozialgesetzbuch (SGB XI)

Sie als eigentlichen Pflegeperson können Ihren zu pflegenden Angehörigen kurzzeitig nicht betreuen, weil Sie selbst erkrankt sind oder eine Auszeit benötigen?

Oder hat sich der Pflegeaufwand kurzfristig deutlich erhöht?

Hier bieten wir im Zusammenhang mit den Leistungen der Verhinderungs- oder Ersatzpflege Ihrer Krankenkasse die erforderliche schnelle Hilfe.

Betreuungsdienstleistungen nach §45 SGB XI

Einem Pflegebedürftigen steht seit Anfang 2020 unabhängig von der Pflegeeinstufung eine zusätzliche Betreuungsleistung in Höhe von 125,- € bzw. bei eingeschränkter Alltagskompetenz (z.B. Alzheimer) 250,- € monatlich zur Verfügung.

Beispiele:

  • Unterstützung alltäglicher Verrichtungen
  • Förderung und Aufrechterhaltung des Gedächtnisses / Sprachfähigkeit
  • Spaziergänge
  • Veranstaltungsbesuche
  • Förderung sozialer Interaktion
  • haushaltsnahe Dienstleistungen

Sprechen Sie uns gerne auf individuelle Wünsche an!

Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB XI

Ein Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB XI wird nötig, wenn ein Angehöriger oder der Patient selbst plötzlich mit Pflegebedürftigkeit konfrontiert wird, in so einer Situation braucht es fachkundige, schnelle Unterstützung und Beratung.

Die vielen Verordnungen, Regeln und Gesetze sind oft verwirrend und undurchsichtig, deshalb ist eine fachkundige Beratung sinnvoll. Wir reichen Ihnen unsere helfende Hand und unterstützen sie bei Beantragung von Leistungen nach SGB XI.

Enterale und Parenterale Ernährung

Die enterale Ernährung umfasst sowohl Trinknahrung als auch Sondennahrung. Die enterale Ernährung geschieht über das Magen-Darm-System. Es reicht von der assistierten Nahrungsaufnahme, teilweise unter fachlicher logopädischer Begleitung bis zur „Astronauten-Nahrung“ via Magensonde.

Im Unterschied dazu wird bei der parenteralen Ernährung der Verdauungstrakt völlig umgangen, indem die Nährstoffe über eine Infusion direkt in die Blutbahn gelangen.

Dieses Verfahren ist manchmal nötig, wenn schwere Operationen im Bauchraum stattgefunden haben, um diesen zu schonen, der Verdauungstrakt wegen einer Krebserkrankung nicht mehr ordnungsgemäß funktioniert, oder der Körper nach einer schweren Erkrankung vorübergehend mit zusätzlichen Nährstoffen wieder aufgebaut wird.

Unser fachkundiges Personal erarbeitet mit Ihnen Ernährungskonzepte passend abgestimmt auf Sie und Ihre Lebenssituation.

Wundmanagement

Wundverschluss und Wundbehandlung gehören zu unserem Behandlungsalltag in der ambulanten Pflege. Je nachdem ob Sie eine chirurgische, akute oder chronische Wunde zu versorgen haben.

Mit unserem umfassenden Wissen und durch regelmäßige Schulungen bei Neuerungen zur Wundversorgung, können wir alle Wundsituationen indikationsgerecht behandeln.

Wir verwenden für schlecht heilende Wunde individuell und phasengerechte Produkte erster Klasse für den natürlichen Wundheilungsprozess.

Privatleistungen

Auszug unserer angebotenen Leistungen:

  • Hilfe beim Erstellen eines MDK – Gutachtens
    Unser fachkundiges Personal vereinfacht Ihnen das Erstellen.
  • Rezept & Verordnung
    Wir bringen Ihnen ihre benötigten Medikamente und kümmern uns um die Verordnungen.
  • Einkaufsservice
    Nach Absprache bringen wir Ihnen Einkäufe in üblicher Menge vorbei.
  • Begleitetes Ausgehen
    Sie wünschen sich einen Abend in ihrem Lieblingsrestaurant oder einfach einen Einkauf? Wir begleiten Sie und verbringen mit Ihnen eine angenehme Zeit.
  • Bewirtung des Gartens
    Sie lieben ihre Pflanzen, wir auch! Deshalb unterstützen wir Sie gerne beim Gießen und Düngen Ihrer Pflanzen.
  • Rundum-Sorglos-Wohnungsservice
    z.B. Öffnen und Schließen der Rollläden, Leeren des Briefkastens
  • Hauswirtschaftsservice
    Ihre Angehörigen sind im Urlaub oder verhindert? Wir übernehmen für Sie individuelle Aufträge und helfen Ihnen bei Alltagstätigkeiten.

Dies ist nur eine exemplarische Liste, wir erarbeiten mit Ihnen gerne eine individuelle Lösung.

zusätzliche Betreuungsdienstleistungen

Unser Pflegepersonal freut sich darauf sie fachgerecht in passenden Worten über unsere angebotenen Leistungen zu informieren.

  • Intensivpflege
  • ambulante Pflege
  • Angebote für Menschen mit Demenz
  • Hilfe im Haushalt
  • Rehabilitations- und Bewegungsangebote
  • Unterstützung für pflegende Angehörige
  • Hausnotruf

Auskunft darüber erhalten Interessierte direkt vor Ort. Kontaktieren Sie uns und wir vereinbaren einen persönlichen Termin mit Ihnen. Darüber hinaus finden Senioren und deren Angehörige hier Informationen über Heil- und Hilfsmittel und Beratung bei Fragen zur Pflegeversicherung.

Entlassungsmanagment

Hier können wir als Ihr Pflegedienst bei dem Entlassungsgespräch mit dem behandelnden Arzt, letzte offene Fragen klären, wie z.B.:

  • Welche Medikamente sind nötig?
  • Gibt es Rezepte oder Verordnungen?
  • Welche Empfehlungen für die weiterführende Behandlung gibt der Arzt?
  • Gibt es Nachuntersuchungen?
  • Sind Hilfsmittel wie Gehhilfen nötig?
  • Wann sind Sie wieder arbeitsfähig?

Wir helfen Ihnen die Anträge bei Kostenträgern wie Kranken- und Pflegekasse zu stellen.

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