Pflegen wir los
Warum Menschen einen ambulanten Pflegedienst benötigen, kann vielerlei Ursachen haben. Nach einem schweren Unfall oder „einfach“ nur altersbedingt decken wir eine professionelle pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung von pflegebedürftigen Menschen in ihrer häuslichen Umgebung ab. Unser Ziel ist es, durch eine gezielte Pflege, den Patienten so lange wie möglich in seinem gewohnten familiären Umfeld zu belassen.
Unser Dienst wird bedarfsgerecht und individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten. Von mehrmals in der Woche bis mehrmals täglich können wir stufenlos jedes Angebot abdecken.
Die vereinbarten Leistungen müssen durch ihren Arzt verordnet werden.
Falls Sie nähere Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an.
Nach einer schweren Erkrankung wie z.B. einen Schlaganfall oder auch einer fortschreitenden Erkrankung müssen manche Patienten auf eine intensivierte Pflege zurückgreifen.
Der Patient befindet sich in einem stabilen, aber schwer pflegebedürftigen Zustand. Je nach Schwere der Erkrankung kann es sein das eine Person beatmet werden muss oder eine Trachealkanüle verwendet wird. Diese Patienten müssen sehr häufig durch fachkundiges Personal betreut werden.
Genau aus diesem Grund ist häufig die Beauftragung eines Intensivpflegedienstes notwendig, der auf die individuelle Versorgung des Patienten spezialisiert ist.
Die ambulante Intensivpflege stellt die ständige Pflege und Überwachung der Vitalwerte je nach Bedarf sicher und ist in der Lage in kritischen Situationen einzugreifen.
Trotz der Erkrankungsschwere kann der Patient in seiner gewohnten Umgebung verbleiben, es gilt der Leitsatz „ambulant vor stationär“. Die gesetzliche Grundlage dazu schafft §13, Sozialgesetzbuch 12.
Unser Grundsatz ist, Sie als Angehörige in die Pflege und die Abläufe des Patienten zu integrieren, wenn Sie dieses wünschen, sodass dem Patient eine Maximierung des Wohlbefindens zu Teil wird.
Die Möglichkeiten der ambulanten Intensivpflege erläutern wir Ihnen ausführlich.
Die Palliativpflege leitet sich von dem lateinischen Begriff Pallium („Mantel“), ab und bedeutet wörtlich „ummantelnd“. Patienten mit einer unheilbaren Erkrankung werden rein symptomlindernd behandelt.
Hierbei wird auch akzeptiert, dass die palliative Therapie die Krankheit voranschreiten lässt. Das Wohlbefinden und die Leidensminderung des Patienten stehen im Vordergrund.
Seit 2007 hat jeder Patient mit einer unheilbaren Erkrankung Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung (nach §37b Sozialgesetzbuch 5 SGB V).
Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) lebt von der engen Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Pflegepersonal.
Die ambulante Rundum-Versorgung kann eine Krankenhauseinweisung verhindern und es den Menschen ermöglichen, zu Hause in Frieden zu sterben.
Falls Sie nähere Fragen haben sprechen Sie uns gerne an.
Warum Menschen einen ambulanten Pflegedienst benötigen, kann vielerlei Ursachen haben. Nach einem schweren Unfall oder „einfach“ nur altersbedingt decken wir eine professionelle pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung von pflegebedürftigen Menschen in ihrer häuslichen Umgebung ab. Unser Ziel ist es, durch eine gezielte Pflege, den Patienten so lange wie möglich in seinem gewohnten familiären Umfeld zu belassen.
Unser Dienst wird bedarfsgerecht und individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten. Von mehrmals in der Woche bis mehrmals täglich können wir stufenlos jedes Angebot abdecken.
Die vereinbarten Leistungen müssen durch ihren Arzt verordnet werden.
Falls Sie nähere Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an.
Nach einer schweren Erkrankung wie z.B. einen Schlaganfall oder auch einer fortschreitenden Erkrankung müssen manche Patienten auf eine intensivierte Pflege zurückgreifen.
Der Patient befindet sich in einem stabilen, aber schwer pflegebedürftigen Zustand. Je nach Schwere der Erkrankung kann es sein das eine Person beatmet werden muss oder eine Trachealkanüle verwendet wird. Diese Patienten müssen sehr häufig durch fachkundiges Personal betreut werden.
Genau aus diesem Grund ist häufig die Beauftragung eines Intensivpflegedienstes notwendig, der auf die individuelle Versorgung des Patienten spezialisiert ist.
Die ambulante Intensivpflege stellt die ständige Pflege und Überwachung der Vitalwerte je nach Bedarf sicher und ist in der Lage in kritischen Situationen einzugreifen.
Trotz der Erkrankungsschwere kann der Patient in seiner gewohnten Umgebung verbleiben, es gilt der Leitsatz „ambulant vor stationär“. Die gesetzliche Grundlage dazu schafft §13, Sozialgesetzbuch 12.
Unser Grundsatz ist, Sie als Angehörige in die Pflege und die Abläufe des Patienten zu integrieren, wenn Sie dieses wünschen, sodass dem Patient eine Maximierung des Wohlbefindens zu Teil wird.
Die Möglichkeiten der ambulanten Intensivpflege erläutern wir Ihnen ausführlich.
Die Palliativpflege leitet sich von dem lateinischen Begriff Pallium („Mantel“), ab und bedeutet wörtlich „ummantelnd“. Patienten mit einer unheilbaren Erkrankung werden rein symptomlindernd behandelt.
Hierbei wird auch akzeptiert, dass die palliative Therapie die Krankheit voranschreiten lässt. Das Wohlbefinden und die Leidensminderung des Patienten stehen im Vordergrund.
Seit 2007 hat jeder Patient mit einer unheilbaren Erkrankung Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung (nach §37b Sozialgesetzbuch 5 SGB V).
Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) lebt von der engen Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Pflegepersonal.
Die ambulante Rundum-Versorgung kann eine Krankenhauseinweisung verhindern und es den Menschen ermöglichen, zu Hause in Frieden zu sterben.
Falls Sie nähere Fragen haben sprechen Sie uns gerne an.